Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

der Stadt Bornheim 

Übergang Grundschule

Die Erprobungsstufe 

Die Erprobungsstufe, die die Klassen 5 und 6 umfasst, bildet an Gymnasien in NRW eine pädagogische Einheit, in der die Kinder ohne Versetzung am Ende der Klasse 5 in Klasse 6 übergehen. In der Erprobungsstufe wird der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule gestaltet. In diesem Sinne knüpft sie unmittelbar an die Arbeitstechniken der Grundschule an, um sich dabei möglichst ohne Bruch allmählich von ihr zu lösen und zu den Arbeitsweisen des Gymnasiums hinzuführen. 

 Die Erprobungsstufe am AvH 

Mit unserer pädagogischen Arbeit in der Erprobungsstufe möchten wir den Schüler*innen den Übergang und das Einleben am AvH erleichtern.  

  • Klassenleiterteam 

Die Klassen 5 und 6 werden von einem Klassenleiterteam geleitet, das möglichst viel Fachunterricht in der eigenen Klasse übernimmt, aber auch in den sogenannten Klassenleiterstunden intensiv pädagogisch mit der Klasse arbeitet sowie im Ganztag die Lernzeiten betreut.  

  • Kennenlernnachmittag – Kennenlerntage – Kennenlernfahrt 

Bereits vor den Sommerferien lernen die Kinder ihr Klassenleiterteam und ihre neuen Mitschüler*innen kennen. 

An den ersten beiden Schultagen haben die Schüler*innen noch keinen regulären Unterricht. Auch in der dann folgenden Schulwoche verbringen sie verstärkt Zeit mit ihren beiden Klassenlehrer*innen, um ihre neue Klasse und unserer Schule kennenzulernen und ihnen die Eingewöhnung zu erleichtern. 

Im Laufe des Schuljahres, meist nach den Herbstferien, unternimmt der gesamte 5. Jahrgang eine dreitägige Kennenlernfahrt in eine nahegelegene Jugendherberge. Die Schüler*innen nehmen dort an einem Programm zur Team- und Klassenstärkung teil. 

  • Paten 

Je 2 Paten (Schüler*innen aus dem Jahrgang 9) begleiten eine Klasse, verstärkt in der Eingewöhnungsphase, aber auch darüber hinaus. Sie stehen als Streitschlichter*innen und „Medienscouts“ zur Verfügung und bieten diverse Aktionen für die Schüler*innen an.  

Ansprechpartner: 

Wiebke Rahn-Sander, Erprobungsstufenkoordinatorin (StD´) 

W.Rahn-Sander@avh-gymnasium.de

Klassenleiterstunden 

Die Klassenleiterstunden von Jahrgang 5-8 dienen der intensiven pädagogischen Arbeit mit den Schüler*innen. Im Rahmen der Klassenleiterstunden bieten wir Methodentraining als fachübergreifendes Lerntraining an. Hier werden mit den Schüler*innen Methoden und Prinzipien der Arbeits und Lernorganisation besprochen und erarbeitet, um sie fachunabhängig an die Arbeitsweise des Gymnasiums und an das selbständige Lernen heranzuführen. Dazu zählt auch, dass die Schüler*innen in den Umgang mit dem PC eingeführt werden. Darüber hinaus werden ihnen Strategien zur Stärkung des Selbstbewusstseins und   der   Klassengemeinschaft    vermittelt    sowie   Prinzipien    der   Kommunikation    und   der Konfliktlösung eingeübt. 

Hausaufgabenkonzept

Lernzeitaufgaben (LZ) nur im Ganztag

Im Ganztag werden Aufgaben in den Hauptfächern möglichst wochenweise aufgegeben und werden in der im Stundenplan integrierten Lernzeit (LZ) erledigt. Ausgenommen davon ist das Vokabellernen, das Lesen von Lektüren und die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Tests. In den Nebenfächern sollten schriftliche Aufgaben eher die Ausnahme sein. Die Lernzeit umfasst eine Doppelstunde pro Woche, die vom Klassenleiterteam betreut wird.

Hausaufgaben (HA) im Halbtag

Im Halbtag werden die Hausaufgaben entweder zu Hause oder in einer Hausaufgabenbetreuung im Rahmen des Halbtags PLUS erledigt.

Hausaufgabenkonzept Sek. I

Obligatorische Wahlangebote / Differenzierungs-bereich

Zweite Fremdsprache

Die Schüler*innen wählen am Ende der Jahrgangsstufe 6 die zweiten Fremdsprache, die im Jahrgang 7 beginnt. Sie können zwischen Französisch oder Latein wählen. Die zweite Fremdsprache muss durchgängig 4 Jahre unterrichtet werden. Je nach Wahlverhalten, werden die Schüler*innen aus den einzelnen Klassen in Französisch- und Lateinkursen zusammengefasst. 

Differenzierungsbereich Klasse 9 und 10

Mit der Einführung des Wahlpflichtbereichs II soll den Schüler*innen im Rahmen der Kapazitäten der Schule eine Schwerpunktsetzung ermöglicht werden, die den Neigungen und Interessen der Schüler*innen entspricht. 

Für die sprachlich begabten Schüler*innen wird damit das Angebot einer dritten Fremdsprache attraktiv, für die anderen wird eine Schwerpunktsetzung im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im künstlerischen oder im fächerübergreifenden Bereich angeboten werden. 

Die dritte Fremdsprache soll in den Jahrgangsstufen 9 und 10 mit ihren grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten vermittelt werden. Insbesondere die Sprachstrukturen und die Übertragbarkeit von Regeln aus der ersten und zweiten Fremdsprache sollen das Erlernen der dritten Fremdsprache erleichtern. Sie wird in Jahrgang 9/10 drei Wochenstunden unterrichtet, während für die anderen Angebote nur zwei Wochenstunden vorgesehen sind. 

Bei den Schwerpunktangeboten handelt es sich um abgestimmte Kombinationen von Fächern. Sie sollen im Sinne der Profilbildung der Schule dauerhaft erfolgen. Die schulinternen Lehrpläne sind so ausgelegt, dass ein Zweijahresprogramm Grundlage der didaktischen Entscheidung wird.