Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

der Stadt Bornheim 

Service und Downloads

Teilnahme am Schulsport

Teilnahme am Sportunterricht bei gesundheitlichen Einschränkungen

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen sollen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Sportunterricht teilnehmen. Einschränkungen sollen sich möglichst nur auf bestimmte Übungen oder Belastungen beziehen.

Für den Nachweis gelten folgende Regelungen:

  • bis zu 2 Wochen: begründete schriftliche Entschuldigung der Eltern an die Sportlehrkraft,
  • mehr als 2 bis 6 Wochen: ärztliches Attest an die Sportlehrkraft,
  • mehr als 6 Wochen: Qualifiziertes Ärztliches Attest mit konkreten Angaben dazu, welche sportlichen Belastungen möglich bzw. nicht möglich sind. Über längerfristige Einschränkungen von mehr als sechs Wochen entscheidet die Schulleitung (Grundlage Qualifiziertes Ärztliches Attest). Bitte senden Sie das Attest per Email an die Sportlehrkraft und an das Sekretariat.

Eine vollständige Nichtteilnahme am Sportunterricht kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.