Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

der Stadt Bornheim 

Inklusion

Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligt sich das AvH an der sonderpädagogischen Förderung. Diese findet am Gymnasium in der Regel zielgleich, d.h. mit dem angestrebtem Abschluss Abitur, statt. Das AvH ist demnach keine Schule des „Gemeinsamen Lernens“ (GL), wie es z.B. die benachbarten Gesamtschulen sind.

Rahmenbedingungen

Die individuelle Förderung am AvH steht unter der Zielsetzung, den Weg zu einem erfolgreichen Abschluss Abitur zu unterstützen. Andere Bildungsgänge werden am AvH nicht angeboten. Einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können nur in Einzelintegration gefördert werden.

Jedes Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf hat Anspruch auf Unterstützung durch eine/n Sonderpädagog*in. Ggf. sollen diese stundenweise ans AvH abgeordnet werden.

Inklusive Maßnahmen

  • Individuelle Förderpläne der Schüler*innen mit FöS, diese können z.B. Feedbackpläne oder Reflexionsgespräche vorsehen
  • Soziales Lernen in den Klassenleitungsstunden der Jg. 5 bis 8
  • Innere und äußere Differenzierung im Unterricht (z.B. individuelle Auszeiten, Ruhe-Pausenregelungen, etc.)
  • Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse bei der Studien- und Berufswahlorientierung

Beratung

Der Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf geht ein umfängliches Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten mit folgenden Fragestellungen voraus:

  • Ist das AvH der optimale Förderort für das Kind?
  • Kann die Schule die notwendigen Voraussetzungen bieten?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen müssen gestellt werden?

Nachteilsausgleiche

Eine besondere Unterstützung ist unter Umständen in einzelnen Teilbereichen nötig, damit ein Kind seine Schullaufbahn am Gymnasium erfolgreich meistern kann. Dies kann z.B. aufgrund einer Teilleistungsschwäche wie LRS (Lese-Rechtschreibschwäche) notwendig sein oder aber z.B. aufgrund einer Wahrnehmungsstörung wie z.B. AD(H)S oder Entwicklungsstörungen wie z.B. Asperger-Syndrom.

Zum Ausgleich werden hier einmal jährlich besondere Unterstützungsmaßnahmen festgelegt und von der Schulleitung gewährt. Die fachlichen Anforderungen werden durch einen Nachteilsausgleich nicht gesenkt, sondern die zum Erreichen der gymnasialen Anforderung notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen bzw. verändert. Für den Bereich LRS/ Legasthenie gelten eigene Bestimmungen.

Alle Rahmenbedingungen sind hier nachzulesen: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/bildungsthemen/inklusion