Alexander-von-Humboldt-Gymnasium

der Stadt Bornheim 

Sekundarstufe 2

Jahrgangsstufen 11 bis 13

Die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort, vertieft und erweitert sie; sie schließt mit der Abiturprüfung ab und vermittelt die allgemeine Hochschulreife. Individuelle Schwerpunktsetzung und vertiefte allgemeine Bildung führen auf der Grundlage eines wissenschaftspropädeutischen Unterrichts zur allgemeinen Studierfähigkeit und bereiten auf die Berufs- und Arbeitswelt vor.

Die gymnasiale Oberstufe besteht aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase. Der Pflichtunterricht umfasst 102 Wochenstunden. Am Ende der Qualifikationsphase findet die Zulassung zur Abiturprüfung statt. Aus den anrechenbaren Leistungen aus der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung wird eine Gesamtqualifikation ermittelt, die die Grundlage für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife ist.

Kursangebot

Der Klassenverband der Sekundarstufe I wird in der Sekundarstufe II aufgelöst und durch ein Kurssystem ersetzt. In der Einführungsphase wird der Unterricht in Grundkursen, in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen erteilt. Grund- und Leistungskurse werden den Schüler*innen in einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich angeboten. Sie wählen die für ihre Schullaufbahn erforderlichen Grund- und Leistungskurse aus dem Unterrichtsangebot der Schule. Die Abdeckung der drei Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisches, gesellschaftswissenschaftliches und mathematisch-naturwissenschaftliches) sind bei der Gestaltung der Schullaufbahn zu berücksichtigen.

Facharbeiten

„Ziel der Facharbeit ist es, dass die Schüler*innen beispielhaft lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man sie schreibt. Die umfassende oder wissenschaftliche Erarbeitung eines bestimmten Themas ist nicht Aufgabe einer Facharbeit. Dies unterscheidet die Facharbeit z.B. von der Besonderen Lernleistung nach § 17 APO-GOSt.“ (Empfehlungen und Hinweise zur Facharbeit in der gymnasialen Oberstufe, LSW Soest, 1999). Schüler*innen schreiben nach Festlegung durch die Schule in der Qualifikationsphase eine Facharbeit (APO-GOSt § 14,3). Schüler*innen, die einen Projektkurs belegen, müssen keine Facharbeit schreiben, auf freiwilliger Basis ist dies jedoch möglich. Eine Präsentation der Ergebnisse der Facharbeit ist fakultativ und geht nicht mit in die Beurteilung ein. Der Schwierigkeitsgrad entspricht einer Klausur in der Qualifikationsphase.

Facharbeiten, die in einem MINT-Fach geschrieben werden oder einen deutlichen MINT-Schwerpunkt enthalten sind ein wichtiges Element beim Erwerb des MINT-EC-Zertifikats, welches wir als Schule des Exellence-Schulnetzwerks MINT-EC vergeben können.

Am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium ersetzt die Facharbeit die erste Klausur im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase I. Eine Facharbeit kann grundsätzlich in jedem Fach, das schriftlich gewählt wurde, geschrieben werden.

Jede Lehrkraft nimmt pro Kurs bis zu drei Facharbeiten an. Die Schüler*innen machen auf einem vorbereiteten Wahlzettel drei Angaben über die möglichen Fächer. Es besteht kein Anrecht auf eine Facharbeit in einem bestimmten Fach. Die Festlegung erfolgt durch die Stufenleitung.